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BGH, 04.03.2005 - 2 ARs 386/04, 2 AR 250/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 2 StPO
Verfahrensverbindung (Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts; Einverständnis der Staatsanwaltschaften) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Verbindung mehrerer Strafverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13 Abs. 2
Verbindung nur bei Zustimmung der beteiligten Staatsanwaltschaften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg - 23 Ds 358/04
- AG Meschede - 8 Ds 180 Js 962/02
- AG Meschede - 8 Ds 302/02
- BGH, 04.03.2005 - 2 ARs 386/04, 2 AR 250/04
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung …
Auszug aus BGH, 04.03.2005 - 2 ARs 386/04
Erst wenn eine solche Vereinbarung der beteiligten Gerichte nicht zustande kommt, entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten das gemeinschaftliche obere Gericht (vgl. BGHSt 21, 247).
- BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09
Zurückgewiesener Verbindungsantrag des Angeschuldigten (erforderliche Anträge der …
Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04).". - BGH, 14.03.2006 - 2 ARs 23/06
Verfahrensverbindung (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit); …
Die beteiligten Staatsanwaltschaften müssen sich über die Verbindung einig sein (Senat, Beschluss vom 04.03.2005 - 2 ARs 386/04). - BGH, 04.03.2005 - 2 AR 250/04
Voraussetzungen der Verbindung mehrerer Strafverfahren
2 ARs 386/04 2 AR 250/04.
- BGH, 25.05.2022 - 2 ARs 180/22
Antragstellung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensverbindung hinsichtlich der …
Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04 - und vom 21. Oktober 2009 - 2 ARs 449/09). - BGH, 21.10.2009 - 2 AR 278/09 Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04).".
- BGH, 14.03.2006 - 2 AR 14/06 Die beteiligten Staatsanwaltschaften müssen sich über die Verbindung einig sein (Senat Beschluss vom 04.03.2005 - 2 ARs 386/04).